Geschäfts­bericht 2024

Bericht des Aufsichtsrats


Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und die Geschäftsführungsmaßnahmen überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig in schriftlichen und mündlichen Berichten umfassend und zeitnah über den Gang der Geschäfte, die Lage und Entwicklung der Gesellschaft, über bedeutsame Geschäftsvorfälle, die beabsichtigte Geschäftspolitik sowie über grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung. 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam der Aufsichtsrat zu drei ordentlichen Sitzungen zusammen. 

Entscheidungen des Aufsichtsgremiums wurden auf Basis von ausführlichen Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands getroffen. Über Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung oder Dringlichkeit wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen informiert. Der Aufsichtsrat hat die nach Gesetz und Satzung notwendigen Beschlüsse gefasst. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Ereignisse von außerordentlicher Wichtigkeit für die Lage und Entwicklung des Unternehmens konnten somit ohne Zeitverzug erörtert werden. 

Zu den zentralen Beratungen des Aufsichtsrats zählten im Geschäftsjahr 2024: 

  • die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr, 

  • der Jahresabschluss 2023, 

  • die mittelfristige Unternehmensplanung für das kommende Geschäftsjahr und die beiden folgenden Jahre, 

  • die Jahresberichte zu Interner Revision, Compliance und Cyber Security, 

  • der Abschluss der Konzeptionierung und die Umsetzung des Strategieprojektes „#rhenag2030“, 

  • die Änderungsvereinbarung zur sog. „Dachvereinbarung“ durch die rhenag und die RSN, 

  • die Änderung des Geschäftsverteilungsplans als Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstandes,

  • Anpassung der Netzpachtverträge mit den Netzeigentumsgesellschaften bzw. der Westenergie AG zur Vermeidung des Minimumabgleichs, 

  • die Bestellung des Vorstands Jan-Bernd Brüning zum 01.04.2024, 

  • die Festlegung variabler Vergütungsbestandteile des Vorstands. 


Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss der rhenag Rheinische Energie AG zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat der Abschlussprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer war von der Hauptversammlung am 23.08.2022 gewählt und vom Aufsichtsrat in der 85. Sitzung am 28.02.2024 mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt worden. 

Die Jahresabschlussunterlagen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 19. Februar 2025 ausgehändigt worden. Die Unterlagen wurden in Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer, die den Prüfungsbericht unterzeichnet haben, umfassend beraten. Die Wirtschaftsprüfer berichteten dabei über wesentliche Ergebnisse ihrer Prüfung. Außerdem standen sie für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. 

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns auch seinerseits eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Er hat den Bericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung an. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss der rhenag Rheinische Energie AG zum 31. Dezember 2024, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an, der die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 53.460 T€ vorsieht. 

Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde ebenfalls durch den Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen: 

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  •  1.  die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 

  •  2.  bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ 

 

Der Bericht wurde allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zugeleitet. Der verantwortliche Abschlussprüfer hat an der Beratung des Aufsichtsrats über den Bericht teilgenommen und zudem über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung mündlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen. Er erklärt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung, dass gegen die Ausführungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben sind. 

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der rhenag Rheinische Energie AG für ihre im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit. Mit Einsatzbereitschaft und Kompetenz haben sie entscheidend zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beigetragen. 

Köln, 19. Februar 2025 

Der Aufsichtsrat 

Andreas Feicht 
- Vorsitzender - 

Andreas Feicht
- Vorsitzender -